Zweckentfremdung endgültig vom Tisch

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Bei den 4 Wohnungen, zu den Stadtrat Milner-Spindler im Mai 2019 die Betreiber der MarkthalleNeun aufforderte, diese gemäss §4 ZwVbG (ZweckentfremdungsverbotsGesetz) wieder Wohnzwecken zuzuführen, war zu diesem Zeitpunkt bereits 1 Wohnung vermietet und als solche genutzt.  

Zwei weitere Wohnungen fallen gar nicht unter dieses Gesetz, weil sie dem Wohnungsmarkt nie zugehörig waren.

Bei der letzten, verbleibenden Wohnung, forderte der Richter im Dezember 2019 beide Seiten auf, einen Vergleich mit einer Ausgleichszahlung von 2€/qm zu schliessen. Vor allem auch "weil sich Zweifel an der Bewohnbarkeit wegen der hohen Emissionsbelastung ergeben könnte". Diesem Vergleich haben beide Seiten zugestimmt.

Zu Details des Vergleiches äußert sich der zuständige Stadtrat Knut Mildner-Spindler in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage aus der BVV am 03.03.2020.