Verstösst die Markhalle 9 gegen den Kaufvertrag mit der Stadt?

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In den Letzten Wochen erreichte uns immer wieder der Vorwurf, die Eigentümer der Markthalle 9 hätten mit dem Abschluss eines Mietvertrages mit dem Drogerie-Konzern „dm“ gegen die Bestimmungen des Kaufvertrages mit der Stadt verstoßen. Dies gehe auch aus einer aktuell veröffentlichten Drucksache der BVV Friedrichshain-Kreuzberg hervor.

Eine eindeutige Klarstellung dazu liegt uns jetzt seitens der Berliner Immobilienmanagement GmbH vor. Mit ihrem Schreiben vom 02. Juli 2019 stellt die Berliner Immobilienmanagement GmbH eindeutig klar, ein Mieterwechsel hin zu dm wäre rechtens.

Richtig ist, dass im Kaufvertrag eine Nutzungsbindung festgeschrieben wurde, die uns verpflichtet bestimmte Änderungen vom Nutzungskonzept mit dem Verkäufer abzustimmen. In Bezug auf den Mieterwechsel zu dm wäre das z.B. der Fall, wenn sich dadurch die Fläche für dm im Vergleich zu Aldi um mehr als 20% vergrößert.

Das Schreiben der Berliner Immobilienmanagement GmbH dokumentieren wir hier:

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