Wrangelstrasse 23

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Wir, die Betreiber der Markthalle Neun, haben das in der Eisenbahnstraße direkt an die Markthalle angrenzende Eckgrundstück in der Wrangelstrasse 23 gekauft. Dieses Grundstück hat für die nachhaltige Entwicklung der Markthalle Neun eine enorme Bedeutung. Dabei geht es vor allem um die Möglichkeit, langfristig die Lieferlogistik der Markthalle Neun effizienter und auch für die Nachbarschaft weniger belastend zu gestalten.

Bereits die Voreigentümerin der Markthalle Neun - die landeseigene Berliner Großmarkt GmbH - hatte mit den Eigentümern des Eckgrundstücks eine Kaufoption auf eine Teilfläche des Grundstücks vereinbart. Konkret ging es um die Zufahrt zu einer Tiefgarage mit 62 Stellplätzen im Keller der Markthalle Neun. Die Zufahrt zur Tiefgarage sollte dabei über das betreffende Teilgrundstück führen. Die dafür nötige Baugenehmigung haben wir im Kaufvertrag über die Markthalle Neun miterworben. Wir haben uns seinerzeit aber gegen den Bau einer Tiefgarage und der damit verbundenen Zerstörung des Denkmals Markthalle Neun entschieden.

In der öffentlichen Diskussion zu dem Grundstückskauf beziehen wir uns auf diese Kaufoption, denn sie zeigt: Auch als die Stadt die Markthalle Neun noch selbst betrieben hat, gab es bereits zwingende Gründe für eine Erweiterung der Markthalle Neun auf das Nachbargrundstück.

Das Grundstück ist neben einem Garagenhof mit einem Mietshaus bebaut. Wir haben gegenüber den WohnungsmieterInnen immer betont, dass wir sie langfristig halten möchten. Diese Haltung haben wir auch im Rahmen der rechtlichen Prüfung des Vorkaufrechts durch den Bezirk gegenüber der Verwaltung kommuniziert. Da nun festgestellt wurde, dass kein Vorkaufsrecht besteht und somit auch eine Abwendungserklärung gegenüber dem Bezirk hinfällig geworden ist, haben wir uns entschlossen, eine sog. “einseitige Verpflichtungserklärung” abzugeben. Es handelt sich dabei um einen Nachtrag zu den bestehenden Wohnungsmietverträgen, in dem wir uns gegenüber den WohnungsmieterInnen einseitig zu einem weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Mieterschutz verpflichten.

Der Tagesspiegel hat dazu berichtet.