"Markthalle Neun handelte korrekt"

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"Gerichtlich geklärt ist der Vorwurf der Zweckentfremdung von Wohnraum", berichtet Patrick Goldstein am 5. Februar 2020 in der Berliner Morgenpost. "Das Verwaltungsgericht entschied jetzt, dass zwei davon nie als Wohnungen fungierten und nur eine bewohnt ist. Für die vierte, die die Betreiber nutzen, machte das Gericht einen Vergleichsvorschlag, dem beide Seiten zustimmten".